Die Vorratsspeicherung von IP-Adressen kann künftig auch zur Bekämpfung einfacher Kriminalität verwendet werden. Das hat jetzt der EuGH entschieden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat seine einst strenge Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung weiter aufgeweicht. Die Vorratsspeicherung von IP-Adressen ist nun zur Verfolgung jeglicher Kriminalität zulässig, auch bei Urheberrechtsverletzungen. Das Urteil ...