Die AfD durfte vom Verfassungsschutz als möglicherweise extremistisch eingestuft werden. Das Urteil ist nicht überraschend. Das Gericht aber hat es mit seiner Zurückhaltung etwas übertrieben.
Es ist alles andere als ein normaler demokratischer Vorgang, wenn der Verfassungsschutz eine große Oppositionspartei zur potenziellen Gefahr für die Demokratie erklärt und sie deshalb überwacht und an den Pranger stellt. Auch in Deutschland – dem Musterland von wehrhafter Demokratie, Partei- und Berufsverboten ...