Der 35-jährige Mitarbeiter eines Dienstleistungskonzerns im Reinigungsgewerbe koordinierte die illegale Beschäftigung von Ausländern in einer anderen Firma. Vor dem Freiburger Amtsgericht wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Freiburg legte einem 35-Jährigen zur Last, in den Jahren 2019 und 2020 die illegale Beschäftigung von drei türkischen Staatsbürgern im Industrie- und Glasreinigungsbetrieb seiner Frau im westlichen Breisgau organisiert und koordiniert zu haben. Der Fall wurde jetzt vor dem Freiburger Amtsgericht verhandelt. Die drei Beschäftigten, darunter ein Bruder und ...