Die Verlängerung der Nutzungsrechte an Grabstätten Löffingens ist auch künftig möglich, aber nur gegen Bezahlung. Der Gemeinderat stellt sich mit dieser Entscheidung hinter die Verwaltung.
Künftig lässt die Löffinger Verwaltung in allen Ortsteilen die Ruhestätten Verstorbener nach 25 Jahren abräumen, wenn keine Verlängerung beantragt und bezahlt wird. Diese soll dann etwa bei einem Doppelgrab 55 Euro betragen. In der Vergangenheit wurde dies nur in der ...